Rechtsanwälte

Rechtsanwälte Michael u. Elke Beckmann

Rechtsanwälte

Michael u. Elke Beckmann

info(at)rechtsanwaelte-beckmann-wiesbaden.de

Fachanwälte für Arbeits-,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihre Fachanwaltskanzlei für
Arbeits-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Wiesbaden

Wir sind eine bereits in 2. Generation als Rechtsanwälte in Wiesbaden tätige Kanzlei.

Rechtsanwalt Heinz Beckmann wurde bereits im Jahre 1935 beim Amts- und Landgericht Wiesbaden als Rechtsanwalt zugelassen, nach dem Kriege dann wieder zu Beginn des Jahres 1951. 1952 wurde er zum Notar ernannt.

Wir, Michael und Elke Beckmann, haben uns als Fachanwälte auf den Gebieten des Arbeits- und Miet- und Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Die Verleihung der Befugnis zur Führung eines Fachanwaltstitels setzt besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowie nachgewiesene Qualifikationen in diesem Rechtsgebiet voraus.

Rechtsanwalt Michael Beckmann berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Angestellte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Bei der Prüfung von Arbeitsverträgen vor Vertragsabschluss oder im bestehenden Arbeitsverhältnis, bei Geschäftsführerverträgen, bei Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, bei der Prüfung von Arbeitszeugnissen, bei der Vermeidung von Sperrzeitproblemen, bei Lohn- und Gehaltsfragen steht er Ihnen als kompetenter Berater nach langjähriger beruflicher Erfahrung außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

Rechtsanwalt Michael Beckmann wurde 1983 zum Notar ernannt und hat in dieser Tätigkeit über 32 Jahre zahlreiche Mandanten betreut bzw. begleitet. Auch heute noch berät er neben seinem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt auf den Gebieten des Grundstücksrechts (Grundstückskaufverträge), des Erb- und Testamentsrechts (Vorbereitung entsprechender Verfügungen und Verträge, Entwurf von Testamenten und Erbverträgen), bei einvernehmlichen Scheidungen nebst Vorbereitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, der Vorbereitung von Generalvollmachten und ist als Testamentsvollstrecker tätig.

Darüber hinaus betätigt er sich seit vielen Jahren erfolgreich auf den Gebieten des Verkehrsrechts (Schadensersatzansprüche, Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren), des Versicherungsrechts und des Lebensversicherungs- und Berufsunfähigkeitsrechts.

Rechtsanwältin Elke Beckmann vertritt Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter in allen Fragen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Sie begleitet Sie bei der individuellen Vertragsgestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen. So können bereits im Vorfeld Konflikte vermieden und Interessen der vertretenen Partei bei der Vertragsgestaltung einfließen. Sie vertritt Ihre Interessen bei Leistungsstörungen im Rahmen bestehender Mietverträge, bei Streitigkeiten über mietvertragliche Rechte und Pflichten, bei der Vorbereitung oder Abwehr von Kündigungen, bei Mieterhöhungen (Anpassung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Modernisierungsmieterhöhungen), Gewährleistungsansprüchen, Durchsetzung und Abwehr von Mietzinsforderungen und bei allen Fragen betr. Schönheitsreparaturen und Zwangsräumungen.

Langjährige Erfahrung, tägliche Praxis und regelmäßige Fortbildung machen uns zu kompetenten und engagierten Vertretern Ihrer Interessen im Beratungs- und Streitfall.

Wir nehmen uns Zeit, um im persönlichen Gespräch mit Ihnen die für Sie beste Lösung Ihres Problems zu erarbeiten und Ihre Interessen, falls erforderlich, auch gerichtlich durchzusetzen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0611 / 30 55 07 oder per Email unter: info(at)rechtsanwaelte-beckmann-wiesbaden.de.

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Rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!

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